Bei den meisten Darstellungen der Geschichte der Pfälzer am Niederrhein beschränkt man sich darauf, die Entstehung von Pfalzdorf auf der Gocher Heide zu beschreiben. Alle anderen fast gleichzeitig oder später entstandenen Ansiedlungen werden dabei mehr oder weniger stiefmütterlich behandelt. Zum Teil liegt dieses an der Fülle des Stoffes der schon allein für die Besiedlung eines großen Teils der Gocher Heide durch emigrierende oder angeworbene Pfälzer zu bewältigen ist. Andererseits ist die bisher ungenügende Auswertung des vorhandenen Aktenmaterials ein Grund dafür, daß die von Pfalzdorf aus entstandenen Tochtersiedlungen, sowohl in Ostfriesland als auch die in unmittelbarer Nähe liegenden Dörfer Louisendorf und Neulouisendorf, bisher zu kurz ge- kommen sind. Gedenktage und Gedenkjahre sind oft ein willkommener Anlaß, bisher Versäumtes nachzuholen. So soll es auch hier mit der Geschichte der Entstehung von Louisendorf geschehen. Denn das Jahr 1970 hat für die Pfälzersiedlung Louisendorf eine besondere Bedeutung. In ihm jährt sich zum einhundertfünfzigsten Male der Tag des Erlasses der Königlichen Kabinetts-Ordre vom 30. September 1820 über die Genehmigung der Anlage Louisendorfs im Kalkarer- oder Eichenwald, die als der Anfang dieses Ortes anzusehen ist. Vor fünfzig Jahren beging man zu dieser Zeit auch die Hundertjahrfeier des nach der Königin Luise von Preußen benannten Ortes, die ein Jahrzehnt vor der Gründung von Louisendorf, - am 19. Juli 1810, - im Alter von vierunddreißig Jahren verstorben war. Den 30. September 1820 darf Louisendorf mit Fug und Recht als den Tag seiner Gründung ansehen, obwohl es an diesem Tage erst auf dem Papier stand und die Vorbereitungen zu seiner Errichtung noch nicht vollständig abgeschlossen waren. Die Verteilung der Grundstücke und damit der Beginn der Urbarmachung des Eichenwaldes erfolgte erst später. Die Verlosung der vermessenen Grundstücksparzellen erfolgte erst am 23. Juli 1821. Doch auch jetzt war die Waldfläche noch nicht von ihrem Aufwuchs entblößt. Seit dem 1. Juli 1969, mit dem Inkrafttreten einer neuen Gemeindereform, ist Louisendorf keine selbständige Gemeinde mehr. Sie ist in eine größere aufgegangen. Louisendorf ist jetzt nur noch Ortsteil der jetzigen Großgemeinde Bedburg-Hau. Das schließt jedoch nicht aus, daß es innerhalb dieser neuen anders gearteten Verwaltungseinheit auch weiterhin ein gewisses Eigenleben führen kann und wahrscheinlich auch führen wird. Dafür spricht die Geschichte der Pfälzer am Niederrhein von ihrem Anfang im Jahre 1744 bis zum heutigen Tage. Es ist daher nicht abwegig, daß Louisendorf des Tages gedenkt, an welchem es vor eineinhalb Jahrhunderten in die Geschichte eintrat. - Die Väter und Großväter der pfälzischen Kolonisten Louisendorfs, - neben diesen gab es auch noch eine ganze Anzahl von Kolonisten, die dem niederrheinischen Raum entstammten, - waren schon bis zu achtzig Jahre früher an den Niederrhein gekommen. Mit den zehn Familien, welche nach dem mißglückten Versuch nach Amerika zu gelangen im Jahre 1741 sich schließlich auf der Gocher Heide niederlassen konnten, begann ein langer geschichtsträchtiger Weg, der auch mit der Errichtung des neuen Dorfes Louisendorf noch nicht sein Ende gefunden hatte. Das auf der Gocher Heide entstandene Pfalzdorf wurde bis etwa 1770 vollendet. Von Anfang an war der Lebensraum für die fremdländischen und mehr noch für die einheimischen Kolonisten, die meist in dem neben der Ortschaft Pfalzdorf bestehenden Ortsteil Gocherheide wohnten, sehr beengt. Schon für die aus dem rheinischen Oberland noch immer nachrückenden Bewerber waren in Pfalzdorf bald keine verfügbaren Heidegründe mehr vorhanden. Daher wurde um 1770 auch mit der Besiedlung der Asperdener Heide begonnen. In der gleichen Zeit war man auch auf die zum Teil kurkölnische Bönninghardter Heide gestoßen, wo schon 1769 die ersten sechs Kolonisten ihr Werk begannen. Am Ende des Jahres 1773 wurde auch auf der Isselhardter Heide bei Sterkrade der Grundstein zu der späteren Kolonie Königshardt gelegt. Im Jahre 1777 hat man auch in Plaggenburg mit der ersten pfälzischen Kolonisation in Ostfriesland begonnen. Im gleichen Jahr hat man auch den Pfalzdorfer Lebensraum etwas erweitert. Mit der sogenannten Schneppenbaumer Urbarmachung des Reichswaldes stieß man von Pfalzdorf aus über die Landwehr, der alten Grenze zwischen den Grafschaften Geldern und Kleve, bis an die Straße von Kleve nach Uedem, - bis an den eigentlichen Eichenwald, - vor. Die Schneppenbaumer Urbarmachung und der angrenzende Keppelnsche Neuenkamp waren fiskalischer Besitz und wurden von der Unterförsterei Eichenwald aus bewirt- schaftet. Dieses ist einem Aktenstück des Archivs der Stadt Goch zu entnehmen, nach welchem am 28. Mai 1777 ein Kontrakt über eine Parzelle des Neuenkamps vom Eichenwalde mit einem Jacob Bast geschlossen wurde. Vor der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert wurde für die niederrheinischen Pfälzersiedlungen das Problem der weichenden Erben eine brennende Frage. Von etwa 1797 ab wandte sich noch ein Teil der Nachgeborenen nach Plaggenburg, wo aber bald kein Raum mehr vorhanden war. Daher richtete eine größere Gruppe von Siedlungswilligen aus dem inzwischen mit dem linken Rheinufer an Frankreich gefallenen Pfalzdorf ein Gesuch an die Kriegs- und Domänenkammer in Aurich, welcher die Verwaltung des damals noch preußischen Ostfrieslands zufiel, - im Jahre 1 744 war es auf Grund eines Erbvertrages an Preußen gefallen, - um ein neues Siedlungsgebiet in der Nähe von Plaggenburg zu erlangen. Der Bitte dieser Leute wurde stattgegeben. Hier entstand bald der neue Ort Neu-Pfalzdorf, welcher schon bald nur Pfalzdorf genannt wurde. In dem vorerwähnten Gesuch berief man sich darauf, ,,jahrelang. . unter dem ruhigen Zepter des Preußischen Hauses so sicher gewohnet und in unseren Hütten so zufrieden gelebet" zu haben. ,,Das Schicksal hat aber gewollt, daß wir jetzt unter einer anderen Regierung sein sollen, diese weicht aber von der vorigen ganz ab, und wir können uns unmöglich darin fassen, zumal von der französischen Regierung alles hervorgesucht wird, was.. ersonnen werden kann,... daher wird dieses sozusagen eiserne Zepter uns zu hart und drückend. Wir müssen uns einen anderen Himmelsstrich suchen, und diesen beut uns Ostfriesland dar." Fünfzehn Jahre später hatte sich das politische Weltbild grundlegend geändert. Napoleon war besiegt und wurde nach Sankt Helena verbannt. Preußen hatte neben umfangreichen anderen Gebieten seine vormals am Niederrhein besessenen Landstriche fast vollständig wiedererhalten, dafür war Ostfriesland verloren gegangen. An dieser Tatsache knüpfte man an, als man für die Seß- haftmachung der Nachgeborenen sein Augenmerk auf den Kalkarer Wald warf, der wie das Gelände der sogenannten Schneppenbaumer Urbarmachung des Reichswaldes fiskalisches Eigentum war und unmittelbar an diese angrenzte. In den Gesuchen an die Preußische Regierung, die Freigabe des Kalkarer Waldes für die Anlage eines neuen Dorfes zu erreichen, wird auch die Rückkehr der ostfriesischen Pfälzer in ihr altes Vaterland in Erwägung gezogen. Bei der später erfolgten Verteilung der Grundstücke in der neugegründeten Kolonie Louisendorf wurden tatsächlich auch Bewerber aus Ostfriesland berücksichtigt. Zu einer Rückwanderung an den Niederrhein ist es jedoch nur in einem verschwindend geringen Maße gekommen. - Der Kalkarer Wald war vor der Gründung Louisendorfs ein ,,zu den Staatsdomainen gehöriger Waldgrund". Bei der Forstverwaltung hatte er den Namen Eichenwald. Im Jahre 1817 gehörte er zum Forstrevier Monreberg. Der damalige Revierförster hieß Eversz. Der Eichenwald war eine Unterförsterei. Das Dienstgebäude der Unterförster, - der letzte hieß Behrend, - lag an der Alten Bahn, am Rande des Heselerveldes. Bei der Verteilung der Grundstücke wurde auch dem letzten Unterförster, - wohl als Abfindung für die Aufgabe seines Berufes, -eine Parzelle ansehnlicher Größe zugeteilt, welche auch die vormaligen Dienstländereien' der Unterförsterei enthielt. Das alte Forsthaus diente noch lange Zeit landwirtschaftlichen Zwecken. Kurz vor dem Ersten Weltkriege wurde es abgebrochen. Die Hofstätte, welche mit alten Hecken umgeben war, wurde erst nach Beendigung dieses Krieges von Obstbäumen, Hecken und Gebäudetrümmern befreit. Der vorhandene Brunnen wurde zugeschüttet und das Ganze in Ackerland umgewandelt. Die Försterei blieb auch nach der Anlage von Louisendorf Teil der Gemarkung von Altkalkar, zu welcher sie auch vorher gehört hatte. Im Jahre 1817 hatte die Unterförsterei Eichenwald, - nachdem sie schon vierzig Jahre vorher um die Schneppenbaumer Urbarmachung des Reichswaldes verkleinert worden war, - einen größeren Umfang als die heutige Ausdehnung von Louisendorf. So reichte der Eichenwald mit einem Dreieck, dessen Spitze etwa bis zu der Höhe der heutigen Moyländer Sandgrube reichte und sich fast bis zur Grenze der heutigen Ortschaft Schneppenbaum erstreckte, über die heutige Alte Bahn hinaus. Dieses Dreieck war bei einer Verlegung der Trasse der Alten Bahn entstanden. Der alte Verlauf derselben ist heute noch an teils vorhandenen Wegen zu erkennen. Nach der Aufstellung von 1817 hatte der Eichenwald eine Größe von 4542 Magdeburger Morgen, welche den Preußischen Morgen gleichzusetzen sind. Neben dem Eichenwald gehörten noch einige kleinere Parzellen zu der Unterförsterei: der Tannenkamp, 88 Morgen groß, der Kleine Tannenkamp mit einer Größe von zwölf Morgen, der Schwarze Tannenbusch, 28 Morgen groß, und der Freudenthaler Busch mit 20 Morgen. Die Annahme dürfte nicht unberechtigt sein, daß man wenigstens den Tannenkamp und den Kleinen Tannenkamp mit der durch die Verlegung der Alten Bahn entstandenen Abtrennung gleichsetzen kann. Dieser Teil gelangte später in das Eigentum der Herrschaft Moyland. Über den Beginn der Bestrebungen, den Eichenwald als Vergrößerung und Ausweichmöglichkeit Pfalzdorfs und seiner in beengten Verhältnissen lebenden Einwohner zu erhalten, erfährt man nur wenig aus einem Bericht des Landrats von der Mosel an die Königliche Regierung in Düsseldorf vom 16. Oktober 1824, der den Titel: ,,Kurze Beschreibung und Geschichte der neu angelegten Colonie Louisendorf" hatte. Landrat von der Mosel berichtet nur, daß dieser Ort ,,den Pfalzdorfer Colonisten, welche sich dieserhalb an des Königs Majestät gewandt hatten, durch Contract vom 21. Dezember 1820 gegen einen nach Ablauf von fünf Freyjahren zum erstenmal zu erlegenden Canon von 1 Taler 12 Groschen preußisch Courant für jeden holländischen Morgen" mit der Verpflichtung übertragen wurde, ,,auf dieser Waldfläche eine Colonie mit dem Namen Louisendorf" anzulegen. Er verschweigt jedoch, daß er und vor allem der Pfalzdorfer Pfarrer Johann Friedrich Neubaus sich zu Sprechern der pfälzischen und sonstigen Bewerber gemacht und wesentlich an dem Zustandekommen der Gründung Louisendorfs beigetragen hatten. Pfarrer Neuhaus wandte sich im Jahre 1849 an die Klevische Regierung, - welche bis zum Ablauf des Jahres 1821 Verwaltung eines selbständigen Regierungsbezirks Kleve war, um mit dem 1. Januar 1822 dem Regierungsbezirk Düsseldorf zugeschlagen zu werden, - und an die Regierung in Berlin, mit dem Ziel, das zwischen den Gemeinden Altkalkar, Keppeln, Schneppenbaum und Moyland gelegene Gelände des Kalkarer Waldes, welches nur einen minderwertigen Holzaufwuchs aufzuweisen habe, zu erhalten, um einer drohenden Auswanderung von Pfalzdorf aus zuvorzukommen. Gleich wichtig erschien es ihm, den zwanzig Jahre vorher nach Ostfriesland Ausgewanderten, die damals in Pfalzdorf schon kein Auskommen mehr gefunden hatten und jetzt ins Vaterland zurückkehren möchten, dieses durch die Anlage eines neuen Dorfes im Kalkarer Wald zu ermöglichen. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, daß Pfarrer Neubaus bei seinen Gesuchen und Eingaben an den Allerhöchsten Befehl vom 9. Mai 1819 angeknüpft hat, in welchem ,,über die rechtliche Natur der Domainen in den neuen und wiedereroberten Provinzen' festgestellt wird, daß die Nationalkraft auf einem mit Eigentum versehenen Bauernstande beruhe. Pfarrer Neubaus trug bei seinen Eingaben an die Regierungen in Kleve und Berlin auch den Wunsch vor, zur Ehrung der im Jahre 1810 heimgegangenen Königin Luise von Preußen, ,,dem verödeten Calkarerwaldstriche' ,eine ehrenvolle und ersprießliche Gestalt abzugewinnen und die neue Gründung nach ihrem Namen zu benennen, um ihr dadurch ein bleibendes Denkmal zu setzen. Ohne Zweifel war dies ein geschickter Schachzug. Für die Notwendigkeit der Anlage eines neuen Dorfes führte er die überquellende ,,blühende Colonie Pfalzdorf" an, ,,die bei starker Vermehrung“ ihrer Bewohner, ,,auf dem ihnen zu enge werdenden Boden in Gefahr“ sei, ,,ihre Grundstücke zu sehr zu zertheilen und in fremde Gegenden. . . auszuwandern". Weiter wies er auf die notwendige Hebung der Stadt Kalkar hin, die wie vordem die Stadt Goch durch Pfalzdorf, zu neuem Leben erwachen müsse. Als evangelischem Pfarrer lag ihm schließlich eine Stärkung der rings um den Kalkarer Wald gelegenen meist sehr kleinen evangelischen Kirchengemeinden am Herzen. Schon vor dem 18. September 1819 hatte ein vorläufiger Plan, der von der Klever Regierung mit Pfarrer Neubaus entworfen worden war, die Anerkennung König Friedrich Wilhelms III. gefunden, denn eine ,,allerunterthänigste Bitte um allergnädigsten Befehl zur Anlage von Louisendorf" von Pfarrer Neubaus von diesem Tage spricht von einem von ,,Ihrer Königlichen Majestät allerhöchst genehmigten Plane". Doch sollten die mit dem Kalkarer Wald verknüpften Gerechtsame der Bewohner der umliegenden Gemeinden sich noch sehr hemmend auf die Verwirklichung der Anlage des neuen Dorfes auswirken. Von den Bewohnern von Altkalkar, Keppeln und Schneppenbaum wurden im Eichenwald Weidegerechtsame und das Recht des Plaggen- und Heidehiebs in Anspruch genommen. Bei der achtzig Jahre vorher in größerem Maße begonnenen Urbarmachung der Gocher Heide und der Gründung von Pfalzdorf waren die auch dort vorhandenen Gerechtsame nicht so unliebsam in Erscheinung getreten als hier, weil man nicht wie beim Eichenwald die gesamte Fläche in einem Zuge der Kultivierung preisgab, sondern mit der Vergabe von einigen wenigen Heidegrundstücken begann und die Siedlungswilligen pfälzischer und niederrheinischer Herkunft, je nach ihrer Ankunft oder ihrer Kolonisationswilligkeit nur nach und nach ansetzte. Dieser Vorgang benötigte volle dreißig Jahre, bis der letzte verfügbare Heidegrund an Kolonisten übergeben war. Auf der Gocher Heide wurden die durch Erbpacht oder Erbkauf der allgemeinen Heide entzogenen Grundstücke aus den servitutsberechtigten Heideteilen heraugenommen. Den neuen Kolonisten gestand man in der Anfangszeit sogar die Weidegerechtsame und den Plaggen- und Heidehieb zu. Mit der Zunahme der kultivierten Flächen nahm die allgemeine Heide naturgemäß immer mehr ab. Beim Abschluß der Urbarmachung waren die Gerechtsame verschwunden, ohne zu unüberwindbaren Schwierigkeiten geführt zu haben. Bei der Kultivierung des Eichenwaldes sollten dagegen die Gerechtsame schlagartig aufhören. In welchem Umfang, - wenigstens von Altkalkar aus, - im Eichenwald die Weidegerechtsame und andere Servitute ausgeübt wurden, erfährt man aus der ,,Ordinantye van den scheapen upten Cleveschen walde to halten", aus dem Jahre 1311. Als Clevischer Wald wurden die Unterförstereien Monreberg und Eichenwald im Zusammenhang bezeichnet. Nach dem vorgenannten Schriftstück stand jedem Bauern aus Altkalkar das Recht zu, 75 Schafe frei zu hüten. Jeder Käter durfte 38 Stück in die genannten Waldungen treiben. Für jeweils 25 weitere Schafe hatte man neun Raderalbus zu erlegen. Für Schafe, die Fremden gehörten oder von den berechtigten Bauem und Kätem für Fremde gehütet wurden, waren zwanzig Raderalbus je 25 Stück zu entrichten. Die zur Ablösung der Gerechtsame im Eichenwald vor der Anlage von Louisendorf unternommenen Versuche verliefen schon bald in eine unerwünschte Richtung. Anfänglich waren die Servitutsberechtigten auf Zureden von Pfarrer Neuhaus und auch ihrer eigenen älteren Mitbürger durchaus bereit, sich durch die Zuweisung entsprechender Grundstücke in der neu anzulegenden Kolonie abfinden zu lassen. Doch bald schlug die Meinung der Nutznießer der Gerechtsame um und man machte ,,selbst bei des Fürsten Ratskanzler Durchlaucht unter allerley nichtigen Vorwänden" sogenannte Servitutsberechtigungen geltend. So beurteilt wenigstens Pfarrer Neuhaus diese Sache in der Eingabe an die Königliche Regierung vom 18. September 1819. Die Hintermänner dieser Vereitlungsversuche beanstandeten vor allem, daß gerade die Pfälzer, die ihnen schon seit der Zeit ihres Auftretens im Jahre 1741 ein Dorn im Auge waren, bevorzugt an der Neugründung beteiligt werden sollten. Im Hinblick auf die Plaggen-, Holz- und Heidegerechtsame befürchtete man einen Mangel an Brennholz und Dungmitteln und suchte glaubhaft zu machen, wenn es den geringen am Walde wohnenden Leuten nicht mehr erlaubt wäre, ihr Vieh in die Wälder zu treiben, sie ihres Lebensunterhalts beraubt seien. Für die Rechtmäßigkeit ihrer Servitute führten sie ein am 31. Dezember 1803 von der damals in Wesel residierenden Königlich Preußischen Kriegs- und Domänenkammer gemachtes Zugeständnis an, dessen Gültigkeit man von der Gegenseite als in Notzeiten gegeben nicht anerkennen wollte. Zu einer Einigung zwischen den beiden Parteien kam es nicht, so daß schon in dem Vorkontrakt vom 21. Dezember 1820 festgelegt wurde, daß sich die Kolonisten selbst mit den Bewohnern der umliegenden Ortschaften auseinanderzusetzen hätten und sei es durch die Beschreitung des Rechtsweges. Als die Parzellen später verlost wurden und die Kultivierung bereits begonnen hatte, schlugen alle Versuche der Kolonisten, mit den Bewohnern der umliegenden Orte zu einer Lösung der Frage zu kommen, fehl. Es blieb daher nur noch der Weg zu den Gerichten übrig. Das Urteil der ersten Instanz in Kleve vom 7. Januar 1822 erkannte die servitutsansprüche der Bewohner von Altkalkar, Keppeln und Schneppenbaum als zu Recht bestehend an. Dieses Urteil wurde jedoch am 10. Januar 1822 (!?), - es wird 1823 lauten müssen, - vom Appellbofe in Köln verworfen und am 7. Mai 1823 vom Kassationshof bestätigt. Nach anderer Lesart ging der Prozeß in der letzten Instanz durch Fristversäumnis für die Nachbarorte verloren. Durch die Entscheidung der Gerichte war die unsichere Lage der Kolonisten behoben, und der mutwillige Viehauftrieb in die bestellten Felder nahm ein Ende. - Am 30. September 1820 waren die Vorbereitungen für die Anlage des neuen Dorfes im Eichenwald soweit gediehen, daß König Friedrich Wilhelm III. von Preußen die schon öfter erwähnte Kabinetts- Ordre unterzeichnen konnte, von der die Königlich Preußische Regierung in Kleve an den in Kleve wohnenden Bau-Condukteur Blankenstein am 1. November desselben Jahres verlautbaren ließ, ,des Königs Majestät haben diese neue Anlage unter'm 30. September sehr huldvoll genehmigt und darin ausdrücklich bestimmt, das Aufkommen und die Fortdauer dieser neuen Colonie für die Zukunft gesichert wissen zu woIlen“. Der 30 September 1820 ist unzweifelhaft das Gründungsdatum der bald darauf entstehenden Kolonie Louisendorf. Spätere Verfügungen befassen sich mehr oder weniger nur noch mit der Ausführung der in der Kabinetts-Ordre festgelegten Anordnungen. In dem Schreiben der Königlich Preußischen Regierung in Kleve an den Bau-Condukteur Blankenstein vom 1. November 1820 wurde dieser beauftragt, nach dem beigefügten ,,Plan zu einem neuen Dorfe genannt Louisendorf... das Terrain dazu nach diesem Plane einzutheilen und mit kleinen Graben und Pfählen die Linien zu marquiren". Es seien zuerst die beiden Hauptwege' - ge- meint ist die heutige Haupt- und die Pfalzdorfer Straße, - und die Nebenwege abzustecken. Da diese Sache sehr pressiere und von der Einteilung die Verlosung der Grundstücke und die anschließende Rodung des Terrains abhinge, wolle er möglichst damit eilen und anzeigen, an welchem Tage er beginnen wolle. Von der Vermessung habe er eine Karte einzureichen. Die später eingereichte Karte hatte etwa das nebenstehend abgebildete Aussehen. Vor der Beendigung der Vermessung und der Fertigstellung der Karte entstand am 21. Dezember 1820 ein vorläufiger Kontrakt des Preußischen Staates mit den Kolonisten des Kalkarer Waldes, der letzteren aufgab, ,,auf dieser Waldfläche eine Kolonie mit dem Namen Louisendorf anzulegen". Wie der ursprüngliche Plan für die Anlage von Louisendorf ausgesehen hat und inwieweit der vorläufige Kontrakt mit dem späteren übereinstimmte, kann aus dem benutzten Archivmaterial noch nicht bis ins Einzelne belegt werden. Mit der Blankensteinschen Karte von 1821 und mit dem Vertrag vom 16. Juni 1821 dürften sie aber vieles gemeinsam haben. In einem Schreiben der Königlich Preußischen Regierung in Kleve vom 1. November 1820 an Forstinspektor Heinzen in Kleve-Wasserburg wird erwähnt, daß die Fläche des neuen Dorfes in 172 Kolonien eingeteilt werden solle, die durch den Bau-Condukteur Blankenstein im Walde abzustecken seien, ,,und der Herr Landrath von der Mosel schließt die Urkunde darüber mit den sich zum Neubau gemeldeten Individuen ab". Für die Herrichtung des Eichenwaldes zur Vergabe an die neuen Kolonisten werden in demselben Schriftstück nähere Anweisungen gegeben. Oberförster Haack von Balberg sei anzuweisen, ,dem Herrn Blankenstein alle erforderliche Hülfe bey diesem Geschäft zu leisten". Das Holz der Schläge, welche vor dem Jahre 1816 gehauen waren, wäre bis 1822 und 1823 zu veräußern. Den Aufwuchs der später gehauenen Teile des Eichenwaldes müßten die Kolonisten, die in diesen Distrikten angesetzt würden, bezahlen. Der Holzabtrieb innerhalb der Oberförsterei sei in den beiden folgenden Jahren hauptsächlich hierher zu verlegen. Zuerst sei es notwendig, das Holz, welches auf den neuen Wegen stände, - sobald diese festgelegt und abgesteckt, - zu verkaufen. Die Wege selbst müßten eine Breite von fünfeinhalb und vier Ruten erhalten. Die abgesteckten Wege seien in Lose zu legen und zum Verkauf auf dem Stamm auszusetzen. Auch könne das Ausroden der Stubben oder Wurzelstöcke zur Bedingung gemacht werden, damit die Wege um so schneller befahrbar würden. Am 15. Januar 1821 begann man mit der Abschätzung und Vergabe des auf der Hauptstraße stehenden Holzes, ,,und zwar in der Gegend des Kornberges, wo der Faschinenhau statt gehabt hat". Der Kornberg ist ein heute noch bekannter Flurname, wogegen andere in den Akten vorkommende Namen dieser Art sich nur noch zum kleinsten Teil lokalisieren lassen. Die Abschätzung der Holzmasse von dem Mittelpunkt der werdenden Siedlung Louisendorf, - also des späteren Louisenplatzes, - erfolgte durch Revierförster Eversz am 3. Februar 1821. Die letzte Abschätzung des auf den neuen Wegen stehenden Gehölzes erfolgte am 14. März desselben Jahres. Einige Monate später waren alle Vorbereitungen so weit gediehen, daß der Vergabe der einzelnen Kolonate an die neuen Siedler nichts mehr im Wege stand. Vor der Verlosung der Grundstücke war aber noch ein endgültiger Vertrag zwischen dem Preußischen Staat, als dem Eigentümer des Eichenwaldes, und den Kolonisten abzuschließen. Zu diesem Zwecke versammelten sich am 16. Juni 1821 ,,in der landräthlichen Geschäftswohnung zu Cleve" neben dem Landrat Christian Friedrich von der Mosel, als beauftragter Vertreter der Königlich Preußischen Regierung, Johann Friedrich Neubaus, Prediger der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde in Pfalzdorf' Abraham Derksen, in seiner Eigenschaft als Beigeordneter des Pfalzdorfer Bürgermeisters, und Heinrich Morlang, Conrad Unkrig und Jacob Imig, sämtlich Ackersleute zu Pfalzdorf' als bevollmächtigte Vertreter der Kolonisten, um diesen Vertrag abzuschließen. Der als ,,Contract über den Aufbau und der Urbarmachung von Louisendorf" überlieferte Vertrag enthält unter anderem folgende Abmachungen: In § 1 tritt Landrat von der Mosel, gemäß seinem Auftrag, den Kalkarer Wald in dem auf der Karte von Conducteur Blankenstein angezeigten Umfang an die notariell bevollmächtigten Vertreter der Kolonisten ab, um von diesen, ihren Erben und Nachkommen in Erbpacht besessen zu werden. Der Kalkarer Wald hatte nach der Vermessung von Blankenstein eine Größe von 1091 holländischen Morgen und lag bisher in den Gemeindebereichen von Altkalkar, Keppeln und Schneppenbaum. Nach § 2 gingen die Deputierten die Verpflichtung ein, von Martini 1826 ab, - also nach fünf Freijahren, - einen jährlichen Canon von einem Taler zwölf Groschen preußisch Courant von jedem holländischen Morgen zu zahlen. Weitere Bestimmungen des Vertrages beschäftigen sich mit Auflagen, die den Kolonisten bei der Kultivierung der Parzellen und dem Aufbau des Dorfes und der Wohnhäuser gemacht wurden. Sie verpflichteten sich ,,auf erwähnter Waldfläche eine Colonie unter der Benennung Louisendorf anzulegen, und sich hierbey nach dem von der technischen Behörde ertheilten Plane dergestalt zu richten, daß vier Niederlassungen eine Notnachbarschaft bilden". Weiterhin hatten sie die Gebäude, - wenigstens bei einer Parzellengröße bis zu zehn holländischen Morgen, - nach einer dem Vertrag beigefügten Normal-Zeichnung bis zum Jahre 1826 planmäßig an der Straße zu errichten. Die Hauptwege des neuen Dorfes hatte man mit einer doppelten Reihe von Obstbäumen an jeder Seite der Straße zu bepflanzen. Bei den Nebenwegen war an jeder Seite eine Baumreihe vorgesehen. Die Hauptwege mußten acht und eine halbe Rute breit sein. Umgerechnet sind dies rund 32 Meter. Die Nebenwege waren drei und eine halbe Rute breit anzulegen. Über die Besonderheit Louisendorfs, dem Louisenplatz in der Mitte des Dorfes, wurde in dem Vertrage ausdrücklich folgendes festgelegt: ,,Indem schließlich die Bevollmächtigten der Erbpächter es dankbar erkennen, daß die Königliche Huld auf ihre Bitte der Colonie den Namen Louisendorff und einem daselbst zu laßenden Raum den Namen Louisenplatz verliehen, machen sie Namens ihrer Committenten sich verbindlich, besagten Platz mit 34 schönen gradstämmigen Eichen zu bepflanzen". Neben weiteren Bestimmungen enthielt der Vertrag, - da es wie bereits mitgeteilt, mit den Servitutsberechtigten aus den umliegenden alten Ortschaften über deren Befriedigung zu keiner Einigung gekommen war, - den § 4, der wie folgt lautet: ,,Die Bevollmächtigten der Erbpächter übernehmen die Vertretung der Ansprüche, welche wegen der an der Waldfläche von den be- nachbarten Gemeinden Altcalcar, Keppeln und Schneppenbaum prätendirt werden oder noch formiert werden mögten, dergestalt, daß sie deßhalb selbst aufzukommen verpflichtet sind, und nicht nur Ihnen von dem Fiscus keine Gewähr geleistet wird, sondern sie sich auch verbindlich machen, Ihn wegen aller Kosten und sonstigen Nachtheils, welcher aus der von Ihnen vor der Abfindung der vermeintlichen Servitut-Bereehtigten über den Wald getroffenen Dispositionen dem Fiscus erwachsen könnte, wogegen derselbe die von den angeführten Servitut-Bereehtigten Gemeinden bisher in die Forstkasse erlegten jährlichen Weide und sonstige Reeognitions Gelder den Erbpächtern überweiset". Manche Dinge entwickeln sich in einer anderen Richtung als wie sie von den Planern vorgesehen waren. Ob die in dem Vertrag vom 16. Juni 1821 vorgesehenen Notnacbarschaften jemals bestanden haben, ist sehr zu bezweifeln. Nachbarhilfe wurde bei den Pfälzern von jeher groß geschrieben. Bei dem damals bald einsetzenden Häuserbau waren aus vier Niederlassungen bestehende Nachbarschaften viel zu klein. Bei der damaligen Bauweise mit der Gebundkonstruktion hatte man zum Aufrichten der Gebunde wesentlich mehr Hilfskräfte nötig, als sie die vorgesehenen Notnachbarschaften stellen konnten. Die Nachbarschaften müssen schon damals viel größer gewesen sein, so wie es in der heutigen Zeit noch der Fall ist. Nach dem Vertrag zwischen der Königlich Preußischen Regierung und den Deputierten der neuen Kolonisten sollten die Häuser nach einem einheitlichen Plan, der dem Vertrage beigefügt war, errichtet werden. Dieser Plan konnte noch nicht gefunden werden. Daß man aber nach einem einheitlichen Plan baute, beweisen die um die Jahrhundertwende noch reichlich und heute noch vereinzelt anzutreffenden alten Bauernhäuser aus der Gründungszeit. Bauernhäuser sind immer ein Ausdruck der Landschaft, in welcher sie errichtet werden. Man verwendet immer die Baustoffe welche man vorfindet. So stehen beispielsweise Fachwerkhäuser in Gegenden mit großem Holzreichtum. Anderseits werden Backsteinbauten dort errichtet, wo der zum Brennen der Steine notwendige Ton oder Lehm vorhanden ist. Mit diesen beiden Beispielen sind schon die grundlegenden Unterschiede zwischen dem Bauernhaus der Heimat der pfälzischen Emigranten von 1741 und dem Niederrhein, der Landschaft ihrer Niederlassung aufgezeigt. Vor dem Aufgeben des heimischen Baustils sahen sich vor weit über zweihundert Jahren schon die ersten Kolonisten der Gocher Heide gestellt. Schon die Gründer Pfalzdorfs haben nicht mehr so gebaut, wie man in ihrer Heimat zu bauen pflegte, weil sie andere Voraussetzungen vorfanden. Obwohl die pfälzische Volksgruppe bis zum heutigen Tage an ihrer eigenen Sprache und am eigenen Brauchtum wie auch an eigener Sitte festgehalten hat, übemahm sie doch ohne Bedenken neben manchen Arbeitsgeräten und anderen Eigentümlichkeiten auch den Stil der Bauernhäuser der Gegend, in der sie sich niedergelassen hatten. Wie in Pfalzdorf wurde später daher auch in Louisendorf' - nach der Art des Baustils der Umgebung, - ein niederrheinisch geprägtes Bauernhaus errichtet. Bei der Beschreibung eines Bauernhauses beginnt man zweckmäßigerweise mit der Dachkonstruktion. So soll auch bei der Beschreibung der im Kalkarer Wald errichteten Häuser hiermit begonnen werden. Bei den im Folgenden notwendig werdenden Angaben von Maßen soll auf die alte Zimmermannsgewohnheit zurückgegriffen werden und diese in Fuß und Zoll erfolgen. 1 rheinischer Fuß zu 12 Zoll machen etwa 31,4 cm aus. Das niederrheinische Hallenhaus, zu welcher Gruppe die in der Pionierzeit Louisendorfs errichteten Bauernhäuser gehören, hatte ein Sparrendach und ermöglichte eine Dreiteilung des Raumes in der Längsrichtung des Baues. Die Grundlage des Sparrendaches war das Gebund. Zwei Ständerreihen waren die Hauptstützen der Dachkonstruktion. Die Ständer eines Gebunds standen in einer Entfemung von etwa zwanzig Fuß voneinander und waren die seitliche Begrenzung desselben. Zwischen den Ständern befand sich in etwa zehn bis zwölf Fuß Höhe der mit Kopfbändern versteifte Balken, Über diesem, - etwa fünf Fuß höher, - befand sich der Ankerbalken. Dieser hatte die Aufgabe den Seitendruck des Daches aufzufangen. Die zwischen zwölf und vierzehn Fuß voneinander stehenden Gebunde waren durch die Mittelpfette, welche mit den Kopfenden der Ständer verzapft war, miteinander verbunden. Durch mächtige Kopfbänder zwischen den Ständern und der Mittelpfette wurden Schwankungen der Konstruktion in der Längsrichtung des Bauwerkes verhindert. In einem Abstand von etwa zwei Fuß standen auf der Mittelpfette die oberen Sparren, die paarweise im oberen Teil durch die sogenannten Hahnenhölzer versteift wurden. Nach unten wurden die Sparren bis auf das nur etwa sechs Fuß hohe Mauerwerk verlängert. Gegen den Seitendruck des Daches wurde das Mauerwerk durch das Ankerholz zwischen Gebundständer und Mauerpfette gesichert. Eine Versteifung der oberen Sparren in der Längsrichtung des Baues bewirkten die mehr oder weniger tief herabgezogenen Krüppelwalme. Während man in Pfalzdorf' wenigstens zum großen Teil, die Dächer zuerst mit Stroh eingedeckt hat, verwandte man in Louisendorf vom Beginn des Hausbaus an nur Dachziegel. Man benutzte in der Gründerzeit hierzu rote handgestrichene Hohlziegel, welche mit Strohdocken unterlegt wurden. - Während man in Pfalzdorf die alten Bauernhäuser oft mit einer Langseite der vorbeiführenden Straße zugekehrt hat, war den Kolonisten des Kalkarer Waldes die Auflage gemacht worden, den Wohnhausgiebel der Straße zuzuwenden. Auch den Abstand der Gebäude von der Straße scheint man festgelegt zu haben, sodaß die Bebauung des Kolonistendorfes vor den Ergänzungen und Erweiterungen des Baukörpers eines Hofes ein einheitliches Bild darbot. Das Louisendorfer Bauernhaus in seiner Grundform hatte drei Aufgaben zu erfüllen. Es hatte den Kolonisten und seine Familie, den anfangs noch ziemlich geringen Bestand an Zug- und Nutzvieh, und die auf den Feldern geernteten Früchte vor den Unbilden der Witterung zu bewahren. Diese dreifache Aufgabe wurde unter dem einen Dach der Grundform der errichteten Gebäude wenigstens vorläufig voll und ganz erfüllt. In die durch die Gebundkonstruktion entstandene große Halle wurden die Wohnung und die Stallungen eingebaut. Für das Tragen des Daches hatte das Mauerwerk der Wohnräume keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung. Für die ebenerdigen Wohnräume wurden in den Wohnhausgiebel drei Fenster- und ein Türrahmen eingemauert. Diese Tür war der Haupteingang zur Wohnung des Kolonisten. Durch diese betrat man den mittleren der drei an den Giebel stoßenden Wohnräume, wie sie schon durch die Dreiteilung des Gebäudes durch die Eigenart der Gebundkonstruktion bedingt waren. In diesem Raume spielte sich am Tage fast das ganze Leben der Kolonistenfamilie ab. Den Hintergrund des Raumes nahm die in der ältesten Zeit noch offene Feuerstelle ein. Der dort entstehende Rauch wurde mittels eines mächtigen Schornsteins ins Freie geführt. Die Räume rechts und links der Küche dienten meist als Schlafkammer. Manchmal wurde einer dieser Räume auch als Wohnzimmer benutzt. Außer den genannten Wohnräumen waren noch zwei weitere Abteilungen vorhanden. Neben einem Zimmer, welches ebenfalls als Schlafkammer benutzt werden konnte, gab es noch die sogenannte Gäht, welche von der Küche aus erreicht werden konnte und Ausgänge nach draußen und zu den Stallungen, in das sogenannte Hinterhaus, aufwies. Wie die Küche hatte auch die Gäht viele Aufgaben zu erfüllen. Vor der Ausweitung des Gebäudebestandes diente sie neben ihrer Aufgabe als Spül- und Futterküche auch als Standort des in fast allen Häusern vorhandenen Backofens. Meist wurde in sie später auch die Treppe zu dem über den Wohnräumen gelegenen Kornboden eingebaut. Der in jedem Hause vorhandene, mit einem Tonnengewölbe versehene Keller konnte von der Küche aus erreicht werden. Der Kellereingang befand sich meist neben der Giebelwand. In der ältesten Zeit war der das Wohnhaus begrenzende Brandgiebel oft nicht bis zum First aufgemauert. Solange er nicht vollständig war', wurde der Kornboden vom Hinterhause, von der Tenne aus beschickt. Erst nach der Vollendung des Brandgiebels wurde es erforderlich, eine Treppe zu diesem in das Vorderhaus einzubauen. Von der Gäht aus konnte man sowohl die Tenne als auch den Rindviehstall betreten. In der Mitte des rückwärtigen Giebels befand sich das große Tor, die ,,Poort". Durch dieses Tor konnte man mit dem vollbeladenen Erntefuhrwerk in das Hinterhaus gelangen. Die Ernteerzeugnisse wurden in der dem Rindviehstall gegenüberliegenden Langseite und im Dachraum gelagert. Der Mittelraum zwischen den Gebundsständern diente als Dreschtenne und Futtervorratsraum. Mit der fortschreitenden Entwicklung der einzelnen Bauembetriebe kam man schließlich mit dem Grundgebäude nicht mehr aus. Sowohl der Raumbedarf für die Unterbringung des größer gewordenen Volumens an Ernteerzeugnissen als auch des Viehbestandes, sowie auch die größer werdenden Ansprüche an die Art des Wohnens, erforderten im Laufe der Zeit eine Ausweitung der Gebäudemaße in alle hier angedeuteten Richtungen. Zu den ältesten Erweiterungsbauten gehörten ohne Zweifel die sogenannten Backhäuser, in welche aus der Gäht der Backofen, - daher der Name;- wie auch der Futterkessel, - der ,,Brößpott“,- und aus dem Hinterhause der Schweinebestand untergebracht wurden. An sonstigen Wirtschaftsräumen folgten dann Scheunen und Schuppen für die verschiedensten Verwendungszwecke. Mit dem Bau der Backhäuser sind einer damit einhergehenden teilweisen Räumung des Hinterhauses wurde es möglich, in dieses noch einen oder auch zwei weitere Wohnräume einzubauen. Wennn auch diese dem Bedarf an Wohnraum nicht genügten, schritt man zum Bau eines sogenannten Vorhauses, welches man vor das Grundgebäude setzte. Der First des Vorhauses lag in der Richtung der Straße. Hierdurch entstand aus dem bei der Anlage von Louisendorf vorgeschriebenen Langhaus ein T-Haus. Trotz allen Abweichungen von der ursprünglichen Bauform ist die Grundform des althergebrachten niederrheinischen Hallenhauses auch heute noch üblich. In einigen alten Häusern, welche aus der Grüindungszeit Louisendorfs bis auf unsere Tage gekommen sind, hat sich die damals vorgeschriebene Bauform noch fast unverändert erhalten. - Einige weitere Auflagen, die für den Aufbau der neuen Kolonie Louisendorf im Kalkarer Wald gemacht wurden, sind nie oder nur in abgewandelter Form zur Ausführung gelangt. So hat eine Bepflanzung der Straßenränder mit Obstbäumen, wie sie die Instruktion vorsah, wohl nie stattgefunden. Dafür hatte schon bald jedes Gehöft einen stattlichen mit Hecken umgebenen Baumhof, in dessen Mitte die Gebäude lagen. Auch ist man wohl schon bald von den überbreiten Wegen abgegangen. Im Jahre 1849 verkaufte die Gemeinde Louisendorf die sogenannten Wegeabsplisse an die Anlieger. Vor dem Verkauf dieser überflüssigen Straßenränder waren die Hauptwege schon auf fünf Ruten und die Nebenwege auf drei Ruten Breite zusammengeschrumpft. Durch den Verkauf im Jahre 1849, der eine Fläche von fast fünfzig preußischen Morgen ausmachte, erhielten die Hauptwege eine Breite von zwei Ruten und die Nebenwege eine solche von eineinhalb Ruten. Hinzu kamen beiderseitige Gräben von drei Fuß, so daß die Hauptwege nach dem Verkauf etwa 9,45 Meter, die Nebenwege 7,55 Meter breit wurden. Den Verpflichtungen. welche die neuen Kolonisten für den Louisenplatz eingegangen waren, kam man schon bald nach. Der rund vier Hektar große quadratische Platz von etwa zweihundert Metern Seitenlänge, der innerhalb des Hauptstraßenkreuzes ein auf die Spitze gestelltes Viereck darstellt, sollte in seiner Mitte einen kreisrunden Ehrenhain erhalten, der entsprechend den Lebensjahren der zu ehrenden, im Jahre 1810 verstorbenen Königin Luise von Preußen mit 34 Eichen zu bepflanzen war. Schon am 3. März 1824 konnte Landrat von der Mosel der Königlichen Regierung in Düsseldorf berichten, daß der Louisenplatz planiert und mit den vorgesehenen Eichen bepflanzt sei. Als man um 1860 in Louisendorf an den Bau einer Kirche dachte, kostete es lange Kämpfe, ehe sich die Dorfbewohner dazu durchgerungen hatten, sie an dieser Stelle zu errichten. Man scheute sich, diesen Ort anzugreifen. Schließlich einigte man sich dahingehend, daß man den Mittelpunkt des Louisenplatzes vergrößerte und nach dem Bau der Kirche neue Bäume um dieselbe pflanzte. Anstatt der Eichen pflanzte man 34 Linden um die mitten im freien Felde stehende Kirche. Die Kirche mit ihren Bäumen ist von einer Buchenhecke umgeben. Ob der Ehrenhain vor dem Bau der Kirche ebenfalls von einer Hecke umgeben war, darf man annehmen. Schriftliche und mündliche Überlieferungen schweigen hierüber. Die Innenseite der um den Louisenplatz führenden Straßen bepflanzte man im Jahre 1913 mit weiteren Lindenbäumen. An jeder Seite des Louisenplatzes standen ursprünglich 25 Bäume. Ob die Gesamtzahl Hundert schon ein Vorgriff auf die Hundertjahrfeier von 1920 war. ist möglich, aber wohl nicht mehr zu belegen. Die sogenannte, unter Naturschutz stehende Kaisereiche, welche unmittelbar am Louisenplatz steht, wurde im Jahre 1897, anläßlich der hundertsten Wiederkehr des Geburtstages von Kaiser Wilhelm I. gepflanzt. Der Louisenplatz war ursprünglich Eigentum der Zivilgemeinde. Nach dem Gemeinderatsprotokoll vom 23. August 1849 schenkte diese das Ostviertel desselben der im Entstehen begriffenen Kirchengemeinde, die damit ein Grundstück erhielt, auf welchem sie alsbald ein Pfarrhaus errichten konnte. Die Pachterlöse von dem übrigen Teil des Louisenplatzes sollten nach einer Neuverpachtung zur Aufbesserung des Pfarrgehaltes ebenfalls an die Kirchengemeinde fließen. Bei der Einführung der Grundbücher um 1890 verzichtete die Zivilgemeinde auf den Besitz des ganzen Louisenplatzes. Am 17. Januar 1891 beschloß der Gemeinderat von Louisendorf, auch die restlichen drei Parzellen des Louisenplatzes an die Kirchengemeinde abzutreten. -Der Louisenplatz, der in seiner vorgeplanten Form den Mittelpunkt des Dorfes ausmacht, hat schon manche Bewunderer gefunden. Doch kann er nicht darüber hinwegtäuschen. daß bei der Planung die Gestaltung seiner näheren Umgebung zu kurz gekommen ißt und hier einige vermeidbare Unannehmlichkeiten für die Anwohner mit sich brachte. Bei der Anlage des Dorfes legte man die größten Höfe an den Louisenplatz. Die sich sehr weit in das Hinterland erstreckenden Parzellen weisen, - wie aus der beigefügten Karte zum Verteilungsplan ersichtlich ist, - kaum Ackerstücke mit rechtivinkeligen Grenzen auf, was die Bearbeitung dieser Flächen von jeher wesentlich erschwert hat. Bei den nach dem Zweiten Weltkriege im Reichswald neu angelegten Dörfern ist man nicht mehr auf diesen Fehler verfallen. Hier hat man die größeren Höfe in die Außenbezirke der Gemarkung verwiesen und den Dorfkern den reinen Wohnbauten und kleineren Anwesen überlassen. Bei gutem Willen ließen sich bei den Höfen am Louisenplatz auch heute noch, wo man sich mit den gegebenen Tatsachen abfinden muß, manche Erschwernisse mildern und man könnte manche ,,Schiefheiten" aus der Welt schaffen. - Nach dem Abschluß des Vertrages zwischen der Königlich Preußischen Regierung und den Deputierten der Bewerber um ein Grundstück im Eichenwald, konnte die Vergabe der abgesteckten Parzellen bald vorgenommen werden, obwohl diese noch nicht von dem Holzaufwuchs befreit waren. Der letzte Holzverkauf durch die Forstverwaltung fand erst am 21. Januar 1823 statt. Für die Abfuhr war eine Frist bis zum 1. Juli 1824 gesetzt. Die Verteilung der Grundstücke erfolgte am 23. Juli 1821 in Pfalzdorf, welche von Landrat von der Mosel und den Deputierten vorgenommen wurde. Lokal und Zeit des Beginns der Verlosung der Grundstücksparzellen erfährt man aus der Einladung des Landrats an den ,,Königlichen Forst- Inspektor Herrn Heinzen, Wohlgeboren zu Wasserburg" vom 14. Juli 1821, wo dieser ersucht wird, sich ,,gegen 10 Uhr Morgens an der Behausung des Herrn Predigers Neuhauß zu Pfalzdorff gefälligst einfinden zu wollen, um erforderlichen Falles das Interesse des Forstfisci wahrzunehmen". Die bei der Verlosung der Grundstücke benutzte Karte enthielt, entgegen der im Vorvertrag vom 21. Dezember 1820 vorgesehenen 172 Parzellen, rund fünfzig mehr. Von diesen wurden am 23. Juli 1821 zweihundert verlost. Fünf Parzellen hatten eine Größe von zwanzig holländischen Morgen, 33 hatten einen Flächeninhalt von zehn holländischen Morgen. Von fünf bis unter zehn holländische Morgen waren weitere 53 Kolonate vorhanden, von vier bis unter fünf holländische Morgen weitere elf Grundstücke. Drei holländische Morgen und darüber waren weitere 48 Parzellen groß. Den Rest bildeten fünfzig Grundstücke von zwei holländischen Morgen und darüber. Man sieht, daß die Zahl der lebensfähigen Grundstücksgrößen sehr beschränkt war. Bei den Versuchen den Kalkarer Wald für die Anlage von Louisendorf zu gewinnen, führte man auch mögliche Rückwanderer von Ostfriesland an. In der Verteilungsliste findet man tatsächlich auch Namen mit der Heimatbezeichnung Ostfriesland, denen Grundstücke zugesprochen wurden. Man findet sieben in Ostfriesland wohnende Kolonisten mit einer Fläche von 45 holländischen Morgen. Es ist anzuzweifeln, daß sich von diesen auch nur einer in Louisendorf niedergelassen und den Weg zum Niederrhein zurückgefunden hat. In einem Falle scheint ein entfernter Verwandter die Kolonie übernommen zu haben. Weiter kann man an Hand der Verteilungsliste feststellen, daß keineswegs nur pfälzische Kolonisten Grundstücke erhielten. Man findet über dreißig Familiennamen, welche nichtpfälzischen Ursprungs sind. Bei diesen fast nur niederrheinischen Siedlern dürften die ihnen zugesprochenen Grundstücke zu einem großen Teil eine Entschädigung für aufgegebene Gerechtsame im Eichenwald gewesen sein. -In der nun folgenden ,,Vertheilungs-Liste des sogenannten Calcar-Waldes wegen Anlage der Colonie Louisendorf in Folge der am 23. July 1821 zu Pfalzdorf statt gehabten Parzellen-Verlosung" stimmen die fortlaufenden Nummern mit denen des beigefügten Planes von Louisendorf überein. Man ist also in der glücklichen Lage, die Lage der einzelnen Grundstücke genau festzulegen, was bei dem nur achtzig Jahre älteren Pfalzdorf meist nicht der Fall ist. Schon bald nach der Verlosung der Parzellen begann man auch mit deren Urbarmachung. Bis zum Anfang des Jahers 1824 waren bereits 798 preußische Morgen urbar gemacht. Von diesen hatten im Jahre vorher schon 283 preußische Morgen Früchte getragen. Im Oktober 1824 waren schon fast zwei Drittel der insgesamt etwa 45 preußische Morgen großen Germarkung Louisendorfs kultiviert. Im Jahre 1827 war jede Spur des Waldes verschwunden. Die zügige Urbarmachung und die schnelle Entwicklung von Louisendorf hatte ihren Grund in der an die Mutterkolonie Pfalzdorf, über die Urbarmachung von Schneppenbaum sich anschließenden Lage. Von dort aus erfolgten die ersten Urbarmachungen in Louisendorf. Ohne daß eine große Änderung in der Führung der Betriebe inj Pfalzdorf erfolgte, wurden die Kultivierungen im Eichenwald gleichsam nebenher vorgenommen. Wie man bei der Urbarmachung und bei der nachfolgenden Bestellung verfuhr, kann man den landrätlichen Berichten über den Fortgang des Aufbaus des neuen Dorfes an die Königliche Regierung in Düsseldorf entnehmen. Nach der Abfuhr des Holzes und der Rodung der Wurzelstöcke konnte erst ,,demnächst das Umstürzen des Rasens geschehen". Die urbar gemachte Fläche wurde im ersten Jahr nach dem ersten Umstürzen noch einmal gepflügt, mit Asche und Kalk gedüngt und mit Buchweizen eingesät. Im zweiten Jahr wurde der Acker zweimal umgebrochen. Er war mit Stallmist gedüngt worden und wurde mit Roggen bestellt. Im dritten Jahr bildete Klee die Hauptfrucht. Ihm folgte im vierten Jahr Hafer. Über den Ablauf und über die Kosten der Urbarmachung heißt es in den Berichten des Landrats: „Der Acker wird im ersten Jahr 3 mal, im 2. Jahre 2 mal und im 4. Jahre einmal, mithin in 4 Jahren nur 6 mal umgepflügt, wodurch es möglich wird, eine Wirthschaft von 10 holländischen oder 33 1/3 preußischen Morgen mit einem einzigen Pferd gehörig in Gang zu halten, wogegen der Ankauf der Asche und des Kalks freilich nicht unbedeutende Kosten verursacht''. Neben der Urbarmachung des Eichenwaldes lief gleichzeitig der Haus- und Brunnenbau. Zu Beginn des Jahres 1824 standen ,,schon 22 massive von Steinen erbaute und mit Ziegel eingedeckte planmäßige Wohnhäuser. . . vollendet da, und ist man mit dem Bau von 42 anderen dermalen noch beschäftigt. Ebenso sind 4 neue Brunnen von 60 bis 80 Fuß Tiefe daselbst neu gegraben". Die Angaben über die Tiefe der Brunnen lassen darauf schließen, daß sie in den höher gelegenen Teilen Louisendorfs, die bis zur 40-Meter-Marke reichen, angelegt wurden, daß also die in Richtung Pfalzdorf liegende Dorfhälfte, vor anderen Teilen des Eichenwaldes in Kultur genommen wurde. In einer ,,Kurzen Beschreibung und Geschichte der neu angelegten Kolonie Louisendorf", welche Landrat von der Mosel am 16. Oktober 1824 verfaßte, ist die genaue Lage der bis dahin fertig- gestellten 41 Wohnhäuser auf einer dieser Beschreibung beigefügten Kartenskizze festgehalten. - Auf der dieser Arbeit beigefügten Karte ist der Standort dieser Wohnhäuser angedeutet worden. - Nach einem Bericht der Königlichen Regierung in Düsseldorf an den Staatsminister des Innern, Exzellenz von Rochow in Berlin vom 14. Januar 1840 über die Ackerkolonien Alt- und Neulouisendorf, standen in Louisendorf zu dieser Zeit 130 Wohnhäuser. Dieser Bestand hat sich bis zum heutigen Tage fast unverändert erhalten. -Nach der Beschreibung der vollzogenen Gründung von Louisendorf ist es nicht abwegig, noch einige Zeilen über den Bevölkerungsanteil der pfälzischen wie auch der niederrheinischen Kolonisten in diesem Orte hinzuzufügen. Die heutige landläufige und auch berechtigte Meinung geht dahin, daß Louisendorf ein fast rein pfälzisches und damit evangelisches Gemeinwesen darstellt und man macht die Unterstellung, dieses sei wohl immer so gewesen und habe in der einseitigen Bevorzugung der pfälzischen Kolonisten seinen Grund. Wenn auch der Anteil der niederrheinischen und damit fast nur katholischen Siedler bei der Grundstücksverteilung im Jahre 1821 etwa nur ein Siebentel ausmachte, so ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung Louisendorfs jedoch erst nach und nach zurückgegangen, ein Vorgang den man bis in die neuere Zeit verfolgen kann. Wie viele von den etwa dreißig niederrheinisehen Kolonisten in der ersten Zeit nach der Vergabe der Grundstücke zum Hausbau und damit auch zum Wohnen in Louisendorf gekommen sind, läßt sich nicht feststellen. Genauere Angaben über den Bevölkerungsanteil der beiden Konfessionen sind erst im Jahre 1840 gemacht worden. In dem eben erwähnten Bericht der Düsseldorfer Regierung an das Innenministerium wird die Einwohnerschaft von Louisendorf mit 829 Personen angegeben. Von diesen waren 708 evangelisch, die restlichen 121 katholisch. Als man um 1850 die Bildung einer evangelischen Kirchengemeinde vorbereitete, hatte der Gemeinderat von Louisendorf bei seinen Beschlüssen auch auf den katholischen Teil der Dorfbewohner Rücksicht zu nehmen. So hatte die Königliche Regierung in Düsseldorf im Jahre 1849 gegen den Verkauf der Wegeabsplisse nichts einzuwenden, jedoch behielt man sich die vorgesehene Verwendung des Erlöses für die neu zu bildende Pfarrstelle noch vor. Kurze Zeit darauf hat man den Königlichen Landrat Friedrich von Haeften, - den Nachfolger von Freiherr von der Mosel, - aufgefordert, ein Verzeichnis der katholischen Familien in Louisendorf anfertigen zu lassen und einzusenden. Am 6. Oktober 1849 übersandte er das von Bürgermeister Hausmann erstellte ,Verzeichniß der in der Gemeinde Louisendorf wohnenden katholischen Familien". Außer der summarischen Nennung von elf katholischen Dienstboten und der Benennung von zwei katholischen Frauen evangelischer Kolonisten enthält diese Aufstellung die damals in Louisendorf wohnenden katholischen Familien und deren Grundbesitz, soweit solcher vorhanden war. Außerdem werden die außerhalb Louisendorfs wohnenden katholischen Grundeigentümer in Louisendorf namhaft gemacht. In diesen Zusammenstellungen wird bei einem Hermann Holtermann angemerkt, daß seine Frau und seine Töchter der evangelischen Kirche angehörten. Zur erstgenannten Gruppe gehören 21 Familien. Nach einer Aufstellung vom 29. November 1852 standen ihnen 122 stimmberechtigte in Louisendorf wohnende evangelische Hausväter mit ihren Familien gegenüber, deren Namen in diesem Aktenstück alle aufgeführt sind, hier jedoch nicht einzeln genannt werden sollen. -Schon bald nach dem Beginn der Urbarmachung des Eichenwaldes und der Eirichtung der ersten Häuser war mit deren Bewohnung eine neue Frage zu lösen. Es war eine Regelung zu treffen, welchem Gemeindeverband in Zukunft die Verwaltung der neuen Siedlung zufallen und welches Zivilstands- register für Louisendorf zuständig sein würde. Der Eichenwald gehörte bisher zu den Anliegergemeinden Schneppenbaum. Altkalkar und Keppeln. Keppeln war eine selbständige Bürgermeisterei. Schneppenbaum gehörte zur Bürgermeisterei Till, welche zur Zeit der Entstehung von Louisendorf mit der Bürgermeisterei Grieth von Wissel aus verwaltet wurde. Neben diesen beiden Verwaltungen, - das Amt Kalkar, zu welchem Altkalkar gehörte- wird nie erwähnt, - sollte bald noch eine dritte ins Gespräch gezogen werden, da die meist aus Pfalzdorf stammenden Einwohner Louisendorfs ein Interesse daran zeigten, auch weiterhin zu der Gemeindeverwaltung von Pfalzdorf zu gehören. Am 15. August 1822 wandte sich Landrat von der Mosel an die Königliche Regierung in Düsseldorf, um dort eine Entscheidung treffen zu lassen, zu welcher Amtsverwaltung Louisendorf in Zukunft gehören solle. Diese Entscheidung wäre um so dringlicher, als nach einer kurz vorher erfolgten Zäh- lung schon 71 Personen ihren ständigen Wohnsitz in Louisendorf hätten. Er berichtet über die frühere Zugehörigkeit des Eichenwaldes zu den Bürgermeistereien Keppeln und Till, doch halte er eine Verwaltung Louisendorfs durch zwei Bürgermeistereien nicht für ratsam. Er befürwortete in diesem Fall eine Eingliederung in das Amt Till. Seiner Ansicht nach wäre es dagegen noch besser, Louisendorf mit seiner Mutterkolonie Pfalzdorf zu einer Bürgermeisterei zu vereinigen, schon allein aus dem Grunde, um die Bewohner Louisendorfs von ihren Prozeßgegnern in der Auseinandersetzung um die Weide-. Plaggen-, Holz- und Heidegerechtsame nach Möglichkeit femzuhalten. Die Düsseldorfer Regierung ließ sich darauf einen Situationsplan von dem um Louisendorf gelegenen Gebiet anfertigen, um die Lage beurteilen zu können. Dieser Plan, der wahrscheinlich nach einer älteren Karte angefertigt wurde, enthielt im Gebiet des Kalkarer Waldes keine Gemeindegrenzen. Man konnte nach diesem Plan zu der Meinung gelangen, daß der Kalkarer Wald bisher ganz zur Gemeinde Keppeln gehört hatte. In diesem Sinne vertrat die Königliche Regierung in Düsseldorf in ihrem Schreiben vom 5. Februar 1823 an den Landrat in Kleve die Ansicht, daß sich die Kolonie Louisendorf gemäß ihrer Lage zu einer Vereinigung mit Keppeln nicht eigne, da sie von drei Seiten von der Bürgermeisterei Till eingeschlossen werde. Damit war Keppeln als möglicher Verwaltungsort für Louisendorf für immer ausgeschieden. Die späteren Überlegungen befaßten sich nur noch mit Pfalzdorf und Till. Nach der Lage der Dinge erschien der Düsseldorfer Regierung jetzt eine Vereinigung Louisendorfs mit der Bürgermeisterei Till als die zweckmäßigste. Auf vorübergehende Streitigkeiten der Bewohner benachbarter Ortschaften könne bei der Bildung einer dauernden Verwaltungseinheit keine Rücksicht genommen werden. Schließlich spräche gegen eine Vereinigung Louisendorfs mit Pfalzdorf die Tatsache, daß das Gebiet von Louisendorf nicht unmittelbar mit dem von Pfalzdorf zusammenhinge, ,,sondern durch die Schneppenbaumer Urbarmachung vom Reichswalde, von Nordwesten nach Südosten voneinander getrennt wird". Vor einer endgültigen Entscheidung forderte die Regierung in Düsseldorf vom Landrat in Kleve ein Gutachten darüber an, ob es mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre, die zwischen Pfalzdorf und Louisendorf gelegene Schneppenbaumer Urbarmachung der Gemeinde Pfalzdorf einzuverleiben. Wenn diese Möglichkeit bestünde, könne trotzdem dem Plane Pfalzdorf, Louisendorf und die Schneppenbaumer Urbarmachung zu einem Gemeindeverband zusammenzufassen, näher getreten werden. Daraufhin berichtete Landrat von der Mosel am 7. März 1823 nach Düsseldorf, daß das vorgenannte, südlich der heutigen Waldstraße gelegene Schneppenbaumer Gebiet etwa 689 preußische Morgen groß sei. Von diesen wären 233 Morgen reines Pfalzdorfer Anliegerland, es werde also von Pfalzdorfer Höfen aus bewirtschaftet, ohne selbst mit Gebäuden versehen zu sein. Von den in der Schneppenbaumer Urbarmachung auch wohnenden Leuten seien neun Familien pfälzischen Ursprungs, denen weitere 205 Morgen gehörten. Der Rest von 231 preußischen Morgen sei im Besitz von 18 Familien, ,,welche Einländer sind". Gegen eine Vereinigung mit Pfalzdorf sprächen nur die Schulden der Gemeinde Schneppenbaum, wogegen die Gemeinden Pfalzdorf und Louisendorf keine aufzuweisen hätten. Eine Trennung dieses Teiles von Schneppenbaum wäre also wohl nur möglich, wenn der abzutretende Teil weiterhin zu den Schneppenbaumer Gemeindeschulen beitragspflichtig bliebe. Jetzt stand die Königliche Regierung in Düsseldorf der Bildung einer neuen Bürgermeisterei Pfalzdorf, bestehend aus der amtsfreien Gemeinde Pfalzdorf und der Gemeinde Louisendorf, wohlwollender gegenüber. Man war einem solchen Plane freundlicher gesonnen. Am 3. März 1823 übersandte man dem Landrat in Kleve eine Karte von der vorgesehenen ,,Bürgermeisterei Pfalzdorf". Vor einer endgültigen Stellungnahme forderte man aber die Meinung der zuständigen Gemeinderäte an und wollte einen Nachweis über die notwendig werdenden Veränderungen der Friedensgerichtsbezirke und der Zuständigkeit zu den Zivilstandsregistern. Schließlich wünschte man über die Zugehörigkeit zu den Kirchengemeinden beider Konfessionen unterrichtet zu werden. Mit einem Schreiben vom 16. August 1823 übersandte Landrat von der Mosel der Königlichen Regierung in Düsseldorf die Beratungsprotokolle der Räte der betroffenen Gemeinden über die „Vereinigung der Colonie Louisendorf und eines Teils der Gemeinde Schneppenbaum mit der Bürgermeisterei Pfalzdorf". Am bemerkenswertesten ist das Gemeinderatsprotokoll von Till vom 14. Juni 1823. Unter Ziffer 4 gibt man zu dem Plan wohl in etwa seine Zustimmung, man bringt aber gleichzeitig seine Bedenken vor. Es heißt dort: ,,Weiter fand der Gemeinde Rath über das vorliegende Projekt nichts erhebliches zu erinnern, als daß die Häuser welche nach der vorliegenden Verfügung zu Pfalzdorff übergehen sollen, nicht zur Sneppenbaumer Urbarmachung, sondern von jeher zum Dorfe Sneppenbaum wie solches sich nach der Amts-Carte in seinen alten Grenzen vorfindet, gehören; ein Umstand welcher wichtig genug seyn dürfte, diese Häuser zu Sneppenbaum, wozu sie von jeher gehör,. zu belassen, und bloß die oberhalb, zur Seite von Keppeln gelegene Urbarmachung zu trennen und mit Pfalzdorff zu vereinigen, weil hierdurch die direkte Verbindung mit Pfalzdorff und Louisendorff ebenfalls bewirkt seyn würde, ohne daß eine seit undenklichen Zeiten bestandene Gemeinde getrennt wird, wovon nicht etwa ein Paar Häuser, sondern circa die Hälfte abgetreten werden". Dieser Einwand kam den Tatsachen ziemlich nahe. In einer Aufstellung von Landrat von der Mosel vom 23. Oktober 1823 werden 26 Häuser aufgeführt, die in dem an Louisendorf bzw. Pfalzdorf abzutretenden Teil von Schneppenbaum lagen. Neben den Namen der Hausväter ist dort auch die Kopfzahl der einzelnen Familien angegeben, die zusammen 167 Seelen ausmachten. In den aufgeführten 26 Häusern mit den Hausnummern von 36 bis 57 wohnten 29 Familien. Von der alten Ortschaft Schneppenbaum wären nach der Abtretung der Urbarmachung also nur die Bewohner der Häuser mit den Nummern 1 bis 35 übriggeblieben. Unter diesen Umständen war die Düsseldorfer Regierung nicht geneigt, hier allein zu entscheiden. Sie legte diesen Plan am 3 Dezember 1823 dem Ministerium des Innern in Berlin vor, mit der Bitte um Genehmigung des Projektes. Man führte alle bisher genannten Begründungen, die für eine Zuweisung an das Amt Till sprachen an, jedoch sprach man sich auch wohlwollend für die Bildung einer neuen Bürgermeisterei Pfalzdorf aus. Ein kleines Dreieck des ehemaligen Eichenwaldes, - das schon früher genannte, zwischen der alten und neuen Trasse der Alten Bahn gelegene Gelände, - würde an die Bürgermeisterei Till fallen und Ersatz für die abzutretende Schneppenbaumer Ur- barmachung bieten. Die Gemeinderäte von Schneppenbaum und Pfalzdorf hätten im allgemeinen nichts einzuwenden. Der Gemeinderat von Till, - hier handelt es sich wahrscheinlich um das Ratskollegitim des Amtes, - schlage dagegen vor, das bebaute Gebiet dieses Teils bei Schneppenbaum zu belassen. Der Katasterdirektor habe gegen die Ausführung des Plans keine Bedenken und in kirchlicher Beziehung träten keine Änderungen ein. Allein in der Zuständigkeit der Gerichte müsse eine Änderung vorgenommen werden. Die 26 Häuser mit 167 Seelen der Urbarmachung müßten dem Friedensgerichtsbezirk Kleve entzogen und dem Bezirk von Goch zugeschlagen werden. Das Ministerium des Innern kam dem Vorschlag der Königlichen Regierung in Düsseldorf um Genehmigung des Projekts der Zuteilung von Louisendorf an Pfalzdorf jedoch nicht nach. Schon am 27. Dezember 1823 erging von Berlin aus die Verfügung an die Regierung in Düsseldorf, daß Louisendorf mit der Bürgermeisterei Till zu vereinigen sei. Der Umstand, daß die Louisendorfer Erbpächter häufig mit den Eingesessenen der umliegenden Gemeinden in Prozesse verwickelt wären, können kein Grund sein, von einer Vereinigung Louisendorfs mit der Bürgermeisterei Till abzusehen. Andererseits wäre eine fortwährende Beitragspflichtigkeit der Bewohner der Schneppenbaumer Urbarmachung zu den Schulden einer Gemeinde, der sie nicht mehr angehören würden, nicht in Betracht zu ziehen. - Am 24. Mai 1824 zog die Königliche Regierung in Düsseldorf den Schlußstrich unter diese Angelegenheit. Sie verkündete in ihrem Amtsblatt, daß vom 4. Januar 1825 ab die Kolonie Louisendorf zur Bürgermeisterei Till gehöre. In einem Revisionsbericht der Communal-Verwaltungen vom 31. Juli 1839 schlug man erneut vor, Louisendorf vom Amte Till zu trennen und einer Bürgermeisterei Pfalzdorf zuzuschlagen. Landrat von der Mosel vertrat in seinem Bericht vom 23. Oktober 1839 an die Regierung in Düsseldorf jetzt je- doch eine andere Meinung. Er persönlich sei gegen eine Abtrennung Louisendorfs vom Amte Till, weil sich die Einwohner dieses Ortes mit dem derzeitigen Zustand abgefunden hätten. Ferner sei die Entfernung zu der Amtsverwaltung durch die Trennung der Ämter Grieth und Till auch geringer geworden. Schließlich wären die Gemeindeschulden von Schneppenbaum, die schon 25 Jahre früher das Haupthindernis einer Angliederung der Urbarmachung an Pfalzdorf bildeten, nach wie vor vorhanden. Es blieb daher bei der Zugehörigkeit der Gemeinde Louisendorf zum Amte Till.
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